Beschreibung Führerscheinklasse A2 - Motorrad (leistungsbegrenzt)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Praktische Ausbildung:
- Übungsfahrten nach Bedarf
- mind. 5 Überlandfahrten
- mind. 4 Autobahnfahrten
- mind. 3 Nachtfahrten
Theoretische Ausbildung:
- 12/ 6* x Grundstoff Ersterwerb
- 4 x Klassenspezifischer Stoff (Motorradunterricht)
Die Ausbildung kann 6 Monate vor dem Mindestalter begonnen werden.
* bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis